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§ 99d BWG auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts*)*)Das Manuskript beruht auf einer Anfrage der Rechtspraxis; für die Veröffentlichung wurden keine geldwerten Vorteile gewährt. Stand der berücksichtigten Rechtslage: 9.1.2017.

AbhandlungenProf. Dr. Nicolas RaschauerÖBA 2017, 155 Heft 3 v. 15.3.2017

§ 99d BWG, der die Art 65 ff CRD in nationales Recht umgesetzt hat, steht seit Herbst 2016 auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand. Insbesondere die Frage, ob der FMA einfachgesetzlich die Kompetenz übertragen werden durfte, Geldstrafen in Millionenhöhe gegen Kreditinstitute zu verhängen, erscheint vor dem Hintergrund des Art 91 B-VG und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung problematisch. Die Entscheidung des VfGH in den Anlassfällen könnte zudem die Grenzen des geltenden Verwaltungsstrafrechts neu vermessen.

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