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Rundschreiben über Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2017, 149 Heft 3 v. 15.3.2017

Das KAMaRisk-Rundschreiben der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) behandelt jene Anforderungen an AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die auf Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren. Zudem werden die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr 231/2013 zur Organisation und Auslagerung konkretisiert. Auf Grund des aktuellen Rundschreibens wird das InvMaRisk-Rundschreiben 5/2010 (WA) vom 30.6.2010 aufgehoben.

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