Das KAMaRisk-Rundschreiben der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) behandelt jene Anforderungen an AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die auf Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren. Zudem werden die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr 231/2013 zur Organisation und Auslagerung konkretisiert. Auf Grund des aktuellen Rundschreibens wird das InvMaRisk-Rundschreiben 5/2010 (WA) vom 30.6.2010 aufgehoben.