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Zu den Aufklärungspflichten einem Pfandbesteller gegenüber

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2322ÖBA 2017, 129 Heft 2 v. 15.2.2017

§§ 447, 879 ABGB

§§ 25c, 25d KSchG

Eine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf Drittpfandbesteller kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Pfandbesteller zusätzlich zur Sachhaftung auch persönliche Haftung übernimmt.

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