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Zum Unmittelbarkeitsgrundsatz im Anlegerverfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2319ÖBA 2017, 124 Heft 2 v. 15.2.2017

§ 79 BWG

§§ 266, 281a, 292, 351, 412, 477 ZPO

Im Zivilprozess kann ein OeNB-Bericht, der weder schriftliche Zeugenaussage noch Gerichtsgutachten, sondern ein Urkundenbeweis ist, grundsätzlich bei der Entscheidungsfindung verwertet werden.

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