Unternehmensanleihen zählen zu den gebräuchlichsten Finanzierungsformen österreichischer und deutscher Industrieunternehmen. Der Großteil der sogenannten Corporate Bonds notiert an der Börse, nur ein geringer Prozentsatz wird in Form nicht börsennotierter Privatplatzierungen begeben. In rechtlicher Hinsicht erfordern sowohl das außerbörsliche öffentliche Angebot einer Unternehmensanleihe als auch deren Zulassung bzw Einbeziehung in den börslichen Handel einen Prospekt. Die Erstellung des Prospekts ist ein arbeitsteiliger Vorgang. Neben der Emittentin sind insbesondere Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beteiligt. Die Koordinierung der Prospekterstellung obliegt in Österreich einem Transaktionsanwalt. In Deutschland hingegen übernimmt regelmäßig eine Emissionsbank die Abstimmung der Prospekterstellung. Neben der unterschiedlichen Arbeitsteilung bestehen auch haftungsrechtliche Unterschiede: In Österreich zählen die Emissionsbanken nicht zu den Adressaten der Prospekthaftung; in Deutschland treten sie als Prospektverantwortliche neben die Emittentin.