§§ 874, 988, 1489 ABGB
Bei Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das
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§§ 874, 988, 1489 ABGB
Bei Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das
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