vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Seitliche Unterschrift des Ausstellers auf eigenem Wechsel?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2309ÖBA 2017, 49 Heft 1 v. 15.1.2017

Art 75 WG

Da beim eigenen Wechsel der Aussteller dem Annehmenden gleich steht, ist ein – wie beim Akzept durch den Bezogenen üblich – auf der Urkunde quer geschriebener Namenszug eine gültige Unterschrift.

OGH 28. 6. 2016, 8 Ob 44/16b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!