Die CRR räumt den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities, NCA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) Optionen und Ermessensspielräume in einer Reihe von unterschiedlichen Regelungsbereichen ein. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übte diese im Rahmen der CRR-Begleitverordnung (CRR-BV) aus, die EZB erließ hierfür die Verordnung 2016/445/EU (EZB-CRR-BVO).