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Anlegerschaden: versäumte Zug-um-Zug-Einrede kein selbständiger Klagegrund

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2416ÖBA 2017, 866 Heft 12 v. 15.12.2017

§ 1323 ABGB

Die "Naturalrestitution" ist bei Anlegerschäden nur eine besondere Berechnungsform des Geldersatzes. Hinsichtlich seiner Höhe entfaltet ein Urteil Bindungswirkung. Unterbleibt eine Zug-um-Zug-Verurteilung des Schädigers, steht ihm daher kein Bereicherungsanspruch auf Herausgabe der Wertpapiere zu.

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