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7. Sonstige Themen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2017, 807 Heft 12 v. 15.12.2017

4. EU-Geldwäsche-Richtlinie

In der Bundessparte besteht eine Arbeitsstruktur zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL, um gemeinsame Lösungen und Positionen zu erarbeiten. Auch wurden konstruktive Gespräche mit der FMA zu den zu erlassenden Verordnungen gemäß FM-GwG geführt und eine frühzeitige Einbindung der Kreditwirtschaft bei den Anpassungsnotwendigkeiten bei den FMA-Geldwäsche-Rundschreiben urgiert. Die FMA arbeitet derzeit an zwei Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten inkl PEPs und zu Organisationsfragen im Zusammenhang mit dem Geldwäsche-Beauftragten. Ein drittes Rundschreiben zur Risikoanalyse wurde vor kurzem in Begutachtung geschickt. Das Rundschreiben zum Geldwäsche-Beauftragten sollte demnächst zur Begutachtung übermittelt werden. Das umfangreiche Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten wird noch dauern. Geplant ist mit der Konsultation im Dezember zu starten.

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