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Beweislast bei Anfechtung nach der AnfO

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2409ÖBA 2017, 788 Heft 11 v. 15.11.2017

§§ 1, 2, 8 AnfO

Die Behauptungs- und Beweislast für seine Befriedigungsverletzung trifft den Anfechtungskläger. Der Beweis ist erbracht, wenn dargetan wird, dass die im Zeitpunkt der Klageerhebung mögliche Exekutionsführung wahrscheinlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Anfechtungsklägers führen würde.

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