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KautSchG: keine Anwendung bei drohender Unternehmensschließung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2393ÖBA 2017, 721 Heft 10 v. 15.10.2017

§ 988 ABGB

§§ 3, 4 KautSchG

Eine analoge Anwendung von §§ 3, 4 KautSchG auf eine Bürgschaftsübernahme des Arbeitnehmers setzt positives Wissen des Kreditgebers um die nichtigkeitsbegründenden Umstände voraus.

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