Am 2.8.2017 veröffentlichte die EBA ein Konsultationsdokument zu Leitlinien in Zusammenhang mit Berichtspflichten über Betrugsfälle gemäß Art 96 Abs 6 der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (Payment Services Directive 2, PSD2). Art 96 Abs 6 PSD2 verpflichtet Zahlungsdienstleister, den für sie zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zahlungsmitteln vorzulegen. Die betreffenden Behörden stellen diese Daten wiederum der EBA und der EZB in aggregierter Form zur Verfügung.