§§ 6–10 Vbg TourismusG
Art 144 B-VG
Der VfGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Umsatz ein sachgerechtes Mittel zur Erfassung des Fremdenverkehrsnutzens bei Berechnung der Fremdenverkehrsabgabe ist. Dies trifft daher auch auf den Umsatz der Filiale eines Kreditinstitutes zu, wobei es auch keinen Unterschied macht, wenn diese zu einer mehrstufigen Sektorbank gehört.