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Alternativveranlagung: positiver Schaden oder entgangener Gewinn?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2265ÖBA 2016, 692 Heft 9 v. 15.9.2016

§§ 1323, 1324, 1333 ABGB

Ob die angebliche Alternativveranlagung positiver Schaden oder entgangener Gewinn ist, ist objektiv, ex ante und anhand typischer Marktverhältnisse zu beurteilen.

OGH 23. 11. 2015, 5 Ob 14/15t

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