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Zur Ausscheidung von Vermögenswerten aus dem Schuldenregulierungsverfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2264ÖBA 2016, 691 Heft 9 v. 15.9.2016

§§ 84, 95, 119, 260 IO

Ein Beschluss des Insolvenzgerichts, der einen Beschluss des Gläubigerausschusses genehmigt, der seinerseits die Ausscheidung von Vermögenswerten ablehnt, ist nicht vorgesehen. Fasst das Insolvenzgericht dennoch einen solchen Beschluss, so besteht an seiner Bekämpfung kein Rechtsschutzinteresse.

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