vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Lauf der Rechtsmittelfrist im Schuldenregulierungsverfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2262ÖBA 2016, 689 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 89j GOG

§§ 213, 257 IO

Für die Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung und für die daran anknüpfende Zustellwirkung nach § 257 Abs 2 IO, die die Rekursfrist auslöst, ist auf den Ausspruch über die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens abzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!