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Exekution zur Sicherstellung bei Verfahrenshilfeantrag

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2258ÖBA 2016, 684 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 371a EO

Die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags, der die Beigebung eines Rechtsanwalts zur Erhebung eines Rechtsmittels anstrebt, ist der in § 371a EO geforderten Einbringung des Rechtsmittels selbst gleichzuhalten.

OGH 15. 7. 2015, 3 Ob 136/15v

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