Gemäß Richtlinie 2014/59/EU (Bank Recovery & Resolution Directive, BRRD) ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) angehalten, bis zum 31.10.2016 einen Bericht über die Umsetzung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) an die Europäische Kommission zu erstatten. Die EBA veröffentlichte am 19.7.2016 einen Zwischenbericht, um bereits vorab Stellungnahmen zu sammeln.