Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte am 18.7.2016 ein Rundschreiben zur Anwendung einer Erheblichkeitsschwelle in Zusammenhang mit einer angemessenen Vergütungspolitik von Verwaltungsgesellschaften und AIFM. Die gesetzlichen Grundlagen des Rundschreibens sind §§ 17a bis 17c Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) und § 11 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG). Sie sind in einer dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte angemessenen Weise anzuwenden. Demzufolge ist der aus den AIFM-Vergütungsleitlinien (ESMA/2016/411) der ESMA hervorgehobene Proportionalitätsgrundsatz bei der Erstellung einer Vergütungspolitik zu beachten. Dieser besagt, dass manche Vergütungsbestimmungen nicht angewendet werden müssen, wenn die variable Vergütung bloß geringfügig ist. Nichtsdestotrotz muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Mitarbeiter kein übermäßiges Risiko bei ihrer Tätigkeit eingehen oder pflichtwidrig handeln.