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Zur Rechtsstellung der OeKB als Emittentin von Austrian Depositary Certificates

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2245ÖBA 2016, 605 Heft 8 v. 15.8.2016

§ 1313a ABGB

§§ 48a, 48d, 66a, 81a BörseG

Die OeKB ist für Austrian Depositary Certificates nicht Normadressat des § 48d Abs 1 BörseG, weil der Emittent der Aktien auch als Emittent der Aktienzertifikate zu qualifizieren ist.

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