Am 29.6.2016 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier zur Festlegung von Leitlinien zur Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR. Während die Offenlegungsanforderungen mit wenigen Ausnahmen für alle Institute gelten, ist der Anwendungsbereich der Leitlinien auf G-SII und O-SII (Global and Other Systemically Important Insitutions) beschränkt.
Hintergrund