§§ 1293, 1295, 1299 ABGB
§ 44 WAG
Wenn der Anleger darauf hingewiesen wird, dass die Kreditfinanzierung weiterer Spekulationskäufe gefährlich ist, ist dies nichts anderes als eine Warnung vor und ein Abraten von solchen Geschäften. Wenn der Anleger wiederholt angehalten wird, risikoträchtige Immobilienaktien zu verkaufen, und wenn er dies bewusst ignoriert, so wäre es überzogen, zusätzlich noch Warnungen vor den einzelnen Erwerbsgeschäften zu verlangen.