Art 7, 26, 24 EuGVVO 2012
Das Zahlungsversprechen aus einer Inhaberschuldverschreibung ist eine freiwillige rechtliche Verpflichtung des Schuldners und damit ein vertraglicher Anspruch iSv Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012. Insoweit ist die Zuständigkeit nach der EuGVVO eröffnet.