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IPR der Prospekthaftung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPriv.-Doz. Dr. Judith SchacherreiterÖBA 2016/2228ÖBA 2016, 528 Heft 7 v. 15.7.2016

§ 48 IPRG

Die zivilrechtliche Prospekthaftung ist über das Marktortstatut anzuknüpfen. Heranzuziehen ist der Ort, für den der Prospekt erstellt und an dem er zum zielgerichteten Vertrieb des darin beschriebenen Wertpapiers eingesetzt wurde.

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