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Zu den Aufklärungspflichten beim FX-Kredit

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2223ÖBA 2016, 466 Heft 6 v. 15.6.2016

§§ 1293, 1295, 1299 ABGB

§ 502 ZPO

Der Fremdwährungskreditnehmer wird ausreichend aufgeklärt, wenn er erfährt, (a) dass sich der Rückzahlungsbetrag des endfälligen FX-Kredits im selben Verhältnis erhöhen oder vermindern wird, wie sich der Wechselkurs zwischen Franken und Euro verändert, (b) dass sich die Zinsen ändern können und (c) dass es möglich wäre, dass der Erlös aus dem Tilgungsträger nicht zur Kreditabdeckung ausreicht.

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