Die BörseG-Novelle 20151) setzt wesentliche Vorgaben der Transparenz-RL Änderungsrichtlinie (RL 2013/50/EU 2)) im nationalen Recht um. Die Offenlegungspflichten gem §§ 91 ff BörseG wurden erweitert und das Sanktionsregime drastisch verschärft. Dies wird zum Anlass genommen, um die aktuellen Änderungen darzustellen und kritisch zu beleuchten.