Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich erfolgte durch das Gesetz über den Gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (GMSG), welches im Rahmen des Bankenpakets zusammen mit dem Gesetzespaket zur gesamten Steuerreform (Abgabenänderungsgesetz 2015) beschlossen wurde und mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist. Die von den verpflichteten Finanzinstituten an das BMF zu übermittelnden Informationen (Name, Adresse, Kontonummer, Kontosaldo, Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen etc) beziehen sich auf Besteuerungszeiträume ab dem 1.10.2016. Das BMF wiederum übermittelt die relevanten Informationen jährlich an den jeweiligen Mitgliedstaat.