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4. Kapitalmarktrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 324 Heft 5 v. 15.5.2016

Kapitalmarktunion

Die Errichtung der Kapitalmarktunion bis 2019 stellt den Schwerpunkt der EU-Kommission dar. Nach Auffassung der EU-Kommission soll damit vor allem eine Diversifizierung der Finanzierung von KMUs erreicht werden und Unternehmen stärker Zugang zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erhalten (zB auch Private Equity Funds, Venture Capital, Crowdfunding). Privatplazierungen von Unternehmen am Kapitalmarkt sollen gefördert und unter erleichterten Bedingungen zugelassen werden. Weiters ist beabsichtigt, Investitionen in Infrastruktur sowie nachhaltige Projekte durch Adaptierungen der CRR und Solvency II zu unterstützen.

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