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Devisengeschäfte im Rahmen eines auf Devisen lautenden Darlehensvertrags, die darin bestehen, den Darlehensbetrag nach dem bei Auszahlung geltenden Ankaufkurs der Devisen und die Beträge der Monatsraten nach dem bei den jeweiligen Berechnungen geltenden Verkaufskurs festzusetzen, sind keine Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten iSd MiFID

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2016/66ÖBA 2016, 310 Heft 4 v. 15.4.2016

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2004/39/EG – Art 4 Abs 1 und Art 19 Abs 4, 5 und 9 – Märkte für Finanzinstrumente – Begriff der "Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten" – Bestimmungen zum Anlegerschutz – Wohlverhaltensregeln bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für Kunden – Pflicht zur Bewertung der Angemessenheit oder der Eignung der zu erbringenden Dienstleistung – Vertragliche Folgen der Nichtbeachtung dieser Pflicht – Verbraucherkreditvertrag – Auf Devisen lautendes Darlehen – Aus- und Rückzahlung des Darlehens in nationaler Währung – Wechselkursklauseln;

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