Als Due Diligence wird eine detaillierte Untersuchung mit gebotener Sorgfalt bei Kauf/Verkauf eines Unternehmens, einer Börseneinführung, der Nachfolgeregelung, dem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, im Vorfeld der Akquisition, einem Börsengang, der Unternehmensübernahme oder einer Fusion bezeichnet, um die damit verbundenen Risiken zu beschränken. Der Begriff der Due Diligence kommt aus dem US-Recht, wo der Käufer das Kaufobjekt vor dem Kauf gründlich zu prüfen hat, da der Verkäufer nicht für die Mängel des gekauften Objekts haftet.