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Zur Frage, welche Daten von den Sicherheitsanforderungen des § 12 InvFG (elektronische Aufzeichnungen) erfasst sind

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2016/194ÖBA 2016, 233 Heft 3 v. 15.3.2016

§ 12 InvFG 2011

§ 1 Abs 1 VStG

Die Anforderungen an die elektronische Datenverarbeitung, für ein hohes Maß an Sicherheit und für die Integrität und vertrauliche Behandlung der aufgezeichneten Daten zu sorgen, betreffen nur die von der Verwaltungsgesellschaft gemäß § 12 Abs 1 InvFG 2011 selbst aufgezeichneten Daten.

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