Das im BGBl I 2015/150 veröffentlichte Bundesgesetz zur Änderung des Börsegesetzes 1989 (BörseG 1989), des Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RLKG) und des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) ist die zweite Umsetzung der sogenannten Transparenz-Richtlinie (RL 2013/50/EU ). Die erste Umsetzung wurde bereits am 3.8.2015 im BGBl 2015/98 kundgemacht. Das Bundesgesetz enthält darüber hinaus die erforderlichen Begleitmaßnahmen für die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-VO, VO 2015/760/EU ).