Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)
Durch die Neufassung der Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD II) sollte nach den Vorstellungen der Kommission der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Verbraucherschutz durch die Einführung von Regeln zur Provisionsoffenlegung maßgeblich verschärft werden. Mit der aktuellen Richtlinie entfallen auch die durch die IMD 1.5 kurzfristig eingeführten Neuerungen für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.