Basel IV – Standardansatz Neu
Im Dezember 2014 hatte der Basler Ausschuss Vorschläge zur Revision des Kreditrisiko-Standardansatzes vorgelegt. Der neue Standardansatz soll demnach auch teilweise als Floor (Mindestkapitalerfordernis) für IRB-Modelle eingeführt werden. Auch die Bundessparte hatte dazu im März 2015 eine kritische Stellungnahme eingebracht. Das Konzept brächte insgesamt einen deutlich höheren Kapitalbedarf und höhere Risikogewichte für KMU- und Bankenforderungen sowie Beteiligungen. Gewerbliche Immobiliensicherheiten könnten nicht mehr wie bisher berücksichtigt werden.