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NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 1 Heft 1 v. 15.1.2016

Basel IV – Standardansatz Neu

Im Dezember 2014 hatte der Basler Ausschuss Vorschläge zur Revision des Kreditrisiko-Standardansatzes vorgelegt. Der neue Standardansatz soll demnach auch teilweise als Floor (Mindestkapitalerfordernis) für IRB-Modelle eingeführt werden. Auch die Bundessparte hatte dazu im März 2015 eine kritische Stellungnahme eingebracht. Das Konzept brächte insgesamt einen deutlich höheren Kapitalbedarf und höhere Risikogewichte für KMU- und Bankenforderungen sowie Beteiligungen. Gewerbliche Immobiliensicherheiten könnten nicht mehr wie bisher berücksichtigt werden.

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