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Zur Haftung des Abschlussprüfers

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2288ÖBA 2016, 848 Heft 11 v. 15.11.2016

§§ 1293, 1295, 1299, 1304, 1311 ABGB

§ 275 UGB

Die Bestimmung der §§ 273 ff UGB sind Schutzgesetze, die die geprüfte Gesellschaft auch vor Vermögensschäden bewahren sollen, die durch vorsätzlich unrichtige Rechnungslegung ihrer Organe entstehen.

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