Am 15.9.2016 wurde ein Entwurf einer Verordnung (VO) veröffentlicht, der die bestehende Prospektrichtlinie (RL 2003/71/EG ) ablösen soll. Nach ihrem Inkrafttreten wird die VO voraussichtlich eine (partielle) Aufhebung des österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) erfordern.