Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte am 14.9.2016 einen Entwurf zur Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-Verordnung). Dieser dient vor allem der Bereinigung von Meldeinhalten sowie Anpassungen an das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014). Außerdem enthält der Entwurf Vorschriften zur Meldung von Informationen zu Verbraucherzahlungskonten.