§§ 30, 31 IO
Ein Gläubiger, der selbst einen – wenn auch letztlich abgewiesenen – Insolvenzantrag gestellt hat, kann sich grundsätzlich nicht auf Unkenntnis der Insolvenz berufen, weil im Zweifel
§§ 30, 31 IO
Ein Gläubiger, der selbst einen – wenn auch letztlich abgewiesenen – Insolvenzantrag gestellt hat, kann sich grundsätzlich nicht auf Unkenntnis der Insolvenz berufen, weil im Zweifel