vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Verhalten eines Wertpapierdienstleisters gem § 13 Z 1 WAG 1997 (Erbringung der Dienstleistungen mit erforderlicher Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden)

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJurÖBA 2015/183ÖBA 2015, 678 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 9 VStG

§ 13 Z 1 WAG idF BGBl 1996/753 (WAG 1997)

Die Beurteilung des Verhaltens eines Wertpapierdienstleisters unter dem Gesichtspunkt des § 13 Z 1 WAG 1997 hat(te) auf Grund einer ex ante-Betrachtung zu erfolgen. Es ist somit nicht maßgeblich, ob sich bestimmte Risiken in der Folge tatsächlich verwirklichten oder nicht. Auch die Einstufung in eine Risikoklasse bzw die nachträgliche Beurteilung der Richtigkeit einer Einstufung hat(te) unabhängig davon zu erfolgen, ob sich ein bestimmtes Risiko in der Folge auch tatsächlich verwirklicht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!