§ 48a Abs 1 Z 2, § 48c BörseG
Rechtswidrigkeit einer Bestrafung wegen Marktmanipulation wegen unzureichender Auseinandersetzung der Behörde mit einem Privatgutachten zur Frage der einem "Specialist" an der Wiener Börse zukommenden Befugnisse auf Grund der XETRA Handelsregeln; Frage der Zulässigkeit der Eingabe von 1-Stück-Orders durch "Specialists".