§§ 1295, 1400 ABGB
§ 39 ZaDiG
Die Bank ist nicht zur Durchführung eines Überweisungsauftrags verpflichtet, wenn das Konto des Überweisenden durch die Ausführung ins Debet kommt
§§ 1295, 1400 ABGB
§ 39 ZaDiG
Die Bank ist nicht zur Durchführung eines Überweisungsauftrags verpflichtet, wenn das Konto des Überweisenden durch die Ausführung ins Debet kommt