§§ 7, 8a EO
§§ 352, 456 UGB
Die Formulierung "8% über dem Basiszinssatz" ist synonym mit der vom Gesetzgeber des UGB verwendeten Formulierung "8%-Punkte über dem Basiszinssatz" zu verstehen. Ein derart formulierter Urteilsspruch ist daher aufgrund von § 8a EO für eine Exekutionsbewilligung hinreichend bestimmt.