§§ 1295, 1489 ABGB
Ein Fremdwährungskreditnehmer, der weiß, dass seine monatliche Belastung auf das Doppelte angestiegen ist, dessen Verbindlichkeiten zudem gestiegen waren, während sich der Wert seiner
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§§ 1295, 1489 ABGB
Ein Fremdwährungskreditnehmer, der weiß, dass seine monatliche Belastung auf das Doppelte angestiegen ist, dessen Verbindlichkeiten zudem gestiegen waren, während sich der Wert seiner
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