§§ 1295, 1296, 1298 ABGB
Die Beweislast dafür, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Handeln nicht eingetreten wäre, trifft den Geschädigten.
OGH 19. 11. 2014, 3 Ob 166/14d
§§ 1295, 1296, 1298 ABGB
Die Beweislast dafür, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Handeln nicht eingetreten wäre, trifft den Geschädigten.
OGH 19. 11. 2014, 3 Ob 166/14d