Das Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wurde neu gefasst. Anzuwenden war die Neufassung verpflichtend ab 1.7.2014, wobei auch eine frühere Anwendung zulässig gewesen ist. Die wesentlichen Neuerungen beziehen sich auf die Planungsrechnung, die Multiplikatorverfahren, die Ertragsbesteuerung bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen sowie die Kapitalkosten. Der Beitrag diskutiert die wesentlichen Neuerungen bzw. Änderungen, die sich für die Bewertungspraxis ergeben.