Bankenunion – Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus hat im November 2014 für die Eurozone seine operative Tätigkeit aufgenommen. Ende Februar wurde zudem eine EZB-Entscheidung veröffentlicht, die die genaue Methodologie und Prozesse im Zusammenhang mit den Gebührenfaktoren beinhaltet. Insbesondere gibt es ein Wahlrecht für Tochterbanken, deren Heimatstaat nicht am SSM teilnimmt. Die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist der OeNB bekanntzugeben.