Am 17.3.2015 hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) Richtlinien "on reporting of supervisory financial information" (FINREP) erlassen. Die bisherige Gesetzgebung der EBA Standards regelte ausschließlich die Meldung von Finanzinformationen für CRR-Kreditinstitutsgruppen, sofern diese zur Rechnungslegung nach IFRS verpflichtet sind. Basierend auf dieser Richtlinie der EZB wird die Verpflichtung zur Meldung von FINREP-Positionen auch auf übrige, bisher nicht umfasste Institute/Institutsgruppen ausgeweitet, die unter die Aufsicht der EZB fallen.