Am 25.3.2015 wurde der Ministerialentwurf zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) im Nationalrat vorgelegt. Das ESAEG setzt die Einlagensicherungsrichtlinie (RL 2014/49/EU ) in nationales Recht um. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ansprüche aus gedeckten Einlagen zeitgerecht und ausschließlich aus Mitteln von CRR-Kreditinstituten erstattet werden. Die bisherigen Zahlungspflichten oder Haftungsübernahmen des Bundes sollen somit künftig nicht mehr erforderlich sein. Darüber hinaus soll das System der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung ab 2019 vereinheitlicht und das bestehende, sektorale System ersetzt werden.