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Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen mangelhafter Anlageberatung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2103ÖBA 2015, 298 Heft 4 v. 15.4.2015

§§ 870, 879, 1293, 1295, 1489 ABGB

§ 502 ZPO

Die Replik der Arglist muss zwar, anders als der Verjährungseinwand, nicht ausdrücklich erhoben werden; ein Vortrag der den Gegeneinwand begründenden Tatsachen in erster Instanz ist jedoch erforderlich.

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